IHR WISSEN WIRD BELOHNT
Empfehlen.
Verbinden.
Mitverdienen.
Sie kenne jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Geben Sie uns einfach den Kontakt weiter. Kommt durch Ihren Hinweis ein erfolgreicher Verkauf zustande, erhalten Sie als Dankeschön bis zu 25 % unserer Provision.
Bis zu 20 %
der Provision als Dankeschön
Einfach & direkt
Tipp unkompliziert weitergeben
Vertraulich
professionelle und diskrete Abwicklung
Wie funktioniert Tippgeber?
1.
Tipp weitergeben
Sie geben uns den Kontakt eines Eigentümers weiter, der über einen Verkauf nachdenkt.
2.
Wir beraten den Eigentümer
Wir prüfen die Immobilie und begleiten den Verkaufsprozess professionell.
3.
Provision erhalten
Nach erfolgreichem Verkauf erhalten Sie Ihr Dankeschön.
Ihr Kontakt kann bares Geld wert sein
Ob Familie, Freunde, Nachbarn oder Kollegen – ein guter Hinweis kann für alle Seiten ein echter Mehrwert sein.
Warum Tippgeber werden?
Einfach Tipp geben
Sie nennen uns den Kontakt zu einem Eigentümer, der seine Immobilie verkaufen möchte.
Wir übernehmen den Rest
Beratung, Bewertung, Vermarktung und Verkaufsabwicklung übernehmen vollständig wir.
Bis zu 25 % Provision
Kommt es durch Ihren Tipp zu einem Verkauf, erhalten Sie bis zu 25 % unserer Netto-Provision.
Jetzt Tipp geben
Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?
Dann senden Sie uns Ihren Hinweis – diskret, unkompliziert und mit attraktiver Beteiligung im Erfolgsfall.
Rahmenbedingungen
-
Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns derzeit noch nicht bekannt.
-
Die Immobilie bzw. das Grundstück ist aktuell noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten oder beworben, beispielsweise in Zeitungen, auf Internetportalen oder durch Verkaufsschilder.
-
Die Immobilie bzw. das Grundstück befindet sich im Großraum Hamburg.
-
Ein Anspruch auf eine Tippgeberprovision besteht nur, wenn diese vor oder spätestens im Zeitpunkt der Weitergabe der Empfehlung ausdrücklich mit uns vereinbart und von uns bestätigt wurde. Nachträgliche Provisionsansprüche können nicht berücksichtigt werden, wenn uns der Hinweis bei Abschluss des Maklervertrags nicht bekannt war.
-
Hinweise auf die eigene Immobilie oder auf eine Immobilie des Lebenspartners werden nicht vergütet.

